Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 auch für das Handwerk

 

Das bedeutet für Sie konkret:

Für Handwerkerleistungen, z.B. für uns Möbel-Tischler ist der Mehrwertsteuersatz von 19% ist auf 16% gesunken.

(7% gilt z.B. für Grundnahrungsmittel, Bücher und neuerdings auch für die Gastronomie und diese wurde auf 5% gesenkt)

Im Alltag bedeutet, dass für Ihre Rechnungen aus unserer Möbeltischlerei in Bottrop:

Arbeiten die Sie schon im 1. Halbjahr 2020 beauftragt haben, aber erst ab dem 01.07.2020 fertig gestellt werden fallen komplett in den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16%. Glück für Sie! Denn Sie haben dann 3% gespart.

Aber das wird am Ende des Jahres genauso gelten, nur umgekehrt. Das heißt selbst wenn sie im Dezember 2020 einen Auftrag erteilen und die Lieferung und Montage erst im Januar erfolgt, wird der Mehrwertsteuersatz von 19% wieder fällig. Falls Sie im Handwerk in den Genuss von 16% Mehrwertsteuer kommen möchten, dann sollten sie zeitnahst Ihren Auftrag vergeben, damit dieser noch in 2020 ausgeführt werden kann. Denn trotz der Corona/Covid19-Pandemie sind die Auftragsbücher vieler Handwerker gut gefüllt, vor allem wenn Sie einen vernünftigen und verlässlichen Handwerker beauftragen möchten.

 

Mehrwertsteuersenkung 16&

Mehrwersteuersenkung 16% im Handwerk